Aktuelles
LG Berlin II v. 1.4.2025 - 26 O 133/24
Ein Vater, der nach der Geburt seines Kindes statt eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs Erholungsurlaub nimmt, hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit (Richtlinie EU 2019/1158 - Vereinbarkeitsrichtlinie).
AG Gemünden v. 17.3.2025, 002 F 72/25
Betreuen verheiratete Eltern ein Kind im paritätischen Wechselmodell, so kann ein Elternteil den Unterhaltsanspruch des Kindes im eigenen Namen gem. § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB geltend machen. Einer Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB oder der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es nicht.
AG Sonneberg v. 10.3.2025 - 1 F 56/23
Eine Verpflichtung des umgangsberechtigten Elternteils, dass dieser vor jeder Umgangswoche, den anderen Elternteil zur Nachschau in seine Wohnung lässt, dass dieser kontrollieren kann, dass „Sex-Utensilien“ für die Kinder unzugänglich verwahrt werden, kann nicht auf § 1684 Abs. 3 Satz 2 BGB gestützt werden. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Kindeswohl der betroffenen Kinder konkret gefährdet würde, wenn diese zufällig mit diesen „Sex-Utensilien“ in Berührung kommen, könnte ein Gebot nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB in Betracht kommen.
OLG Brandenburg v. 5.2.2025 - 9 UF 169/24
Zwar steht es den Vertragsparteien frei, eine Vereinbarung zu treffen, die sich auf die konkrete Verletzungsform beschränkt, mit der Folge, dass die Vertragsstrafe nur bei völlig gleichen Verletzungshandlungen verwirkt ist. Dafür bedarf es aber regelmäßig besonderer Anhaltspunkte. Fehlt es daran, ist an der Grundregel festzuhalten, dass von einer Unterlassungserklärung auch Verletzungsformen erfasst werden, die im Kern gleichartig sind.
BGH v. 5.2.2025 - XII ZB 187/24
Keinen Vorschuss für Rechtsverfolgung oder -beratung des Ehegatten außerhalb gerichtlicher Verfahren
Die zwischen getrenntlebenden Ehegatten bestehende Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses erstreckt sich nicht auf die Kosten einer vor- oder außergerichtlichen Rechtsberatung oder Vertretung.
OLG Köln v. 10.2.2025 - 5 U 33/23
Ermittelt ein Arzt wenige Tage vor der Geburt bei einer Ultraschalluntersuchung der adipösen und an Gestionsdiabetes erkrankten Mutter ein Schätzgewicht des Kindes, das unter dem vor drei Wochen in demselben Krankenhaus ermittelten Schätzgewicht liegt, so kann in dem Unterlassen der Vornahme oder Veranlassung einer Kontrolluntersuchung – vorbehaltlich abweichender sachverständiger Feststellungen im Einzelfall – ein (auch grober) Behandlungs- und Befunderhebungsfehler liegen.
LG Stralsund v. 20.2.2025 - 2 O 1/24
Erlangtes "Etwas" im Sinne des Bereicherungsrechts ist im Fall einer Überweisung der Anspruch auf Gutschrift (§ 675t Abs. 1 BGB).
Thüringer OLG v. 26.2.2025 - 1 WF 408/24
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es beim Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 50 Abs. 3 FamGKG gerechtfertigt sein, lediglich den Mindestwert in Höhe von 1.000 € als Verfahrenswert für die Versorgungsausgleichssache festzusetzen.
OLG Zweibrücken v. 17.2.2025 - 8 W 11/24
Lässt sich der als Testamentsvollstrecker eingesetzte Ehemann einer Miterbin wiederholt zu herabsetzenden und beleidigenden Äußerungen über die anderen Miterben hinreißen, ist dieses Verhalten gerade dann, wenn er als Rechtsanwalt u.a. wegen der von ihm zu erwartenden Professionalität als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden ist, geeignet, objektiv Misstrauen in seine neutrale und unparteiliche Amtsführung zu erzeugen.
OLG Hamm v. 17.1.2025 - 11 WF 174/24
Bei der Wertberechnung der Ehesache gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG, bei der als weiterer wertbildender Faktor das Vermögen der Beteiligten zu berücksichtigen ist, ist das Grundstück (auch das selbst genutzte Hausgrundstück) mit seinem Verkehrswert anzusetzen. Auf dem Vermögen lastende Schulden (z.B. Grundpfandrechte) sind in ihrer tatsächlichen Höhe abzuziehen.
OLG Oldenburg v. 14.1.2025 - 13 WF 93/24
Weitere genetischer Abstammungsuntersuchungen (hier: sog. whole genome sequencing) bei eineiigen Zwillingen, die beide mit der Kindesmutter geschlechtlich verkehrt haben, können durchaus ein geeignetes Beweismittel darstellen. Es kommt nicht darauf an, ob die Kindsmutter "vertragliche Nebenpflichten als Prostituierte" verletzt hat, indem sie sich nicht ausreichend davor geschützt hat, schwanger zu werden.
OLG Frankfurt a.M. 11.2.2025 - 6 UF 11/25
Das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist auch gem. § 249 Abs. 2 FamFG unstatthaft, wenn über den Kindesunterhalt eine Entscheidung eines ausländischen Gerichts existiert. Dies gilt unabhängig davon, ob vor einer Vollstreckung das Verfahren nach §§ 36 ff. AUG (Exequaturverfahren) durchgeführt werden müsste.
Saarländisches OLG v. 31.1.2025 - 5 W 84/24
Die Verurteilung zur Auskunft über sämtliche lebzeitigen Zuwendungen, insbesondere "Lebensversicherungsverträge und sonstige Verträge zugunsten Dritter der Erblasserin unter Angabe des Zuwendungsvollzugs" an den Pflichtteilsberechtigten bei gleichzeitig angekündigtem, nicht tituliertem Wertermittlungsanspruch verlangt nachprüfbare Angaben zum Valutaverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Zuwendungsempfänger. Fehlende Angaben - auch - zum Deckungsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Versicherer zur abschließenden Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs rechtfertigen hingegen allenfalls die Geltendmachung des Wertermittlungsanspruchs.
AG Landau v. 13.2.2025, 003 F 331/24
Gem. § 1609 Abs. 1 BGB ist der wiederverheiratete Elternteil allen seinen minderjährigen Kindern gegenüber, also auch solchen aus erster Ehe, gleichrangig zum Unterhalt verpflichtet. Der Taschengeldanspruch eines wiederverheirateten Ehegatten (§ 1360 BGB) stellt ein tatsächliches unterhaltsrelevantes Einkommen dar. Der haushaltführende Ehegatte hat, sofern nicht das Familieneinkommen schon durch den notwendigen Grundbedarf der Familienmitglieder restlos aufgezehrt wird, Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds.
Thüringer OLG v. 17.2.2025 - 1 WF 306/24
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Gastronom stellt nicht per se einen Entschuldigungsgrund i.S.d. § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG für den zum Umgang berechtigten Elternteil dar. Solange die gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung in ihrer bisherigen Fassung besteht, hat sich der Kindesvater an deren Vorgaben zu halten, vorbehaltlich anderweitiger Absprachen zwischen den Kindeseltern.
BGH v. 27.11.2024 - XII ZB 164/24
Die geschlossene Unterbringung eines Minderjährigen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist auch bei vorliegenden Anzeichen für eine psychische Störung unverhältnismäßig, wenn bei dem Minderjährigen im Schwerpunkt pädagogische Defizite bestehen, die nur die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung rechtfertigen. Das gilt auch bei Fehlen eines (regionalen) Angebots an geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen. Erfordert das vor Genehmigung einer Unterbringung stets einzuholende Sachverständigengutachten eine stationäre diagnostische Abklärung, kann das Familiengericht unter den Voraussetzungen des § 284 FamFG die Unterbringung des Minderjährigen zur Begutachtung anordnen.
OLG Celle v. 9.1.2025 - 6 W 156/24
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Ein eigenhändiges Testament muss der Erblasser vollständig selbst und von Hand niederschreiben. Die bloße Unterschrift des Erblassers unter einem bereits von einem Dritten geschriebenem Testament genügt nicht. Ein solches Testament ist unwirksam; es gilt daher die gesetzliche Erbfolge.
BGH v. 29.1.2025 - IV ZB 2/24
Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist - sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt - regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter zu entnehmen.
OLG Köln v. 30.1.2025 - 14 UF 6/25
Eine Eltern-Kind-Beziehung ist anzunehmen, wenn ein soziales Familienband besteht, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenem Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten. Sie ist zu verneinen, wenn der Anzunehmende als Neffe des Annehmenden zwar dessen Unterstützung in beruflicher Hinsicht in Anspruch nimmt, eine darüber hinausgehende Bindung aber nicht ersichtlich ist und der Anzunehmende weiterhin eine gute Beziehung zu seinen Eltern pflegt.
OLG Rostock v. 22.1.2025 - 10 UF 19/24
Das OLG hat sich vorliegend mit der Behandlung eines wörtlich so bezeichneten "Antrags" eines Verfahrensbeistands in einem (reinen) Sorgerechtsverfahren, seine Bestellung auf einen Umgangsmehrvergleich zu erstrecken, befasst. Gegen eine solche Erstreckung bestehen dem Grunde nach rechtsmethodische Bedenken, weil § 158 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Bestellung eines Verfahrensbeistands nur verfahrensgegenstandsbezogen vorsieht. Im konkreten Fall bestand jedenfalls keine Erforderlichkeit i.S.d. § 158 Abs. 1 Satz 1 FamFG.
BGH v. 18.12.2024 - XII ZB 452/23
Aus der Anwendung ausländischen Rechts folgt für sich genommen weder, dass damit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen sind, noch, dass das Amtsgericht eine diesbezügliche Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG nicht erwogen hat.
BGH v. 27.11.2024 - XII ZB 28/23
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB scheidet grundsätzlich aus, wenn der Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten im Rahmen einer Regelung des Trennungsunterhalts - sei es durch außergerichtliche Verständigung, durch gerichtlichen Vergleich oder durch gerichtliche Entscheidung - familienrechtlich kompensiert, er insbesondere bei der Unterhaltsbemessung entweder bedarfsmindernd oder die Leistungsfähigkeit erhöhend berücksichtigt worden ist. Fehlt es an einer solchen Unterhaltsregelung, ist bereits im Ehewohnungsverfahren als Kriterium für die nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB gebotene Billigkeitsabwägung in den Blick zu nehmen, ob und ggf. in welcher Größenordnung dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten bei summarischer Prüfung im Falle der Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung (hypothetische) Ansprüche auf Trennungsunterhalt gegen den weichenden Ehegatten zustehen würden.
BVerfG v. 24.10.2024 - 1 BvL 10/20
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann. Die gesetzlichen Regelungen über die Volljährigenadoption ordnen im Grundsatz an, dass als Folge der Adoption die angenommene volljährige Person den Familiennamen der annehmenden Person als Geburtsnamen erhält. Damit kann einhergehen, dass sich auch der geführte Familienname der angenommenen Person ändert und sie ihren bisherigen Familiennamen lediglich noch als Teil eines Doppelnamens beibehalten kann. Die Entscheidung des BVerfG ist mit 5:3 Stimmen ergangen - die Richterin Ott, der Richter Eifert und die Richterin Meßling haben ein Sondervotum verfasst.
OLG Frankfurt a.M. v. 6.1.2025 - 6 UF 239/24
Das elterliche Sorgerecht steht nicht zur Disposition der Eltern und eine erteilte Zustimmung der Eltern zum Entzug des Sorgerechts und der Bestellung eines Vormunds entbindet das Familiengericht weder von der amtswegigen Aufklärung der Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB noch von der Begründung seiner Entscheidung. Auch die unterbliebene Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von einem gerade erst geborenen Kleinkind nach § 159 Abs. 2 S. 2 und 3 FamFG stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG dar und kann jedenfalls bei weiteren Verfahrensverstößen zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens an das Erstgericht führen.
BGH v. 20.11.2024 - XII ZB 78/24
Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten nicht gerechtfertigt. Der im Jahr 2022 gezahlte Kinderbonus ist als Bestandteil des Kindergelds gem. § 1612 b Abs. 1 BGB bedarfsmindernd anzurechnen, bei Betreuung eines minderjährigen Kindes durch einen Elternteil mithin zur Hälfte.
OLG Karlsruhe v. 8.1.2025, 18 WF 168/24
Für die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss über die Anordnung von Zwangsmitteln besteht kein Rechtsanwaltszwang, weil das von der Folgesache Versorgungsausgleich unabhängige Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG ein eigenständiges, dem Bereich der Vollstreckung zuzurechnendes Zwischenverfahren darstellt, in dem kein Rechtsanwaltszwang besteht.
BGH v. 6.12.2024 - V ZR 159/23
Wird in einem Grundstücksüberlassungsvertrag der Anspruch des Veräußerers auf Rückübertragung des Grundstücks als "höchstpersönlich" bezeichnet, hindert dies regelmäßig nicht die Stellvertretung bei der Geltendmachung des Anspruchs.
BGH v. 6.11.2024 - XII ZB 368/24
In Verfahren, welche die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes betreffen, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist das nach § 321 Abs. 1 FamFG eingeholte Sachverständigengutachten mit seinem vollen Wortlaut dem betroffenen Kind im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 167 Abs. 3 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an BGH v. 9.10.2024 - XII ZB 253/24). Von der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens kann in diesen Verfahren auch unter den Voraussetzungen des § 164 Satz 2 FamFG abgesehen werden. Dem betroffenen Kind ist dann jedoch der Inhalt des Gutachtens entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand durch den Verfahrensbeistand mitzuteilen (s.o.).
OLG Bamberg v. 23.12.2024 - 2 UF 218/24
Lehnt auf entsprechende Anregung eines Elternteils das Familiengericht trotz entsprechender Anhaltspunkte für einen möglichen Abänderungsbedarf die Einleitung eines Abänderungsverfahrens in einem Umgangsverfahren ab, fehlt es an einer Sachentscheidung in der Hauptsache. Das Verfahren kann in einem solchen Fall gem. § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Familiengericht von Amts wegen zurückverwiesen werden.
BGH v. 30.10.2024 - XII ZB 173/24
Die Beschwer eines zur Herausgabe von Urkunden verpflichteten Rechtsmittelführers bemisst sich, sofern nicht der Besitz der Urkunden unmittelbar den Wert eines Rechts verkörpert, an dessen Interesse, eine Zwangsvollstreckung nach § 883 ZPO zu verhindern und entspricht daher betragsmäßig den mit einer solchen Vollstreckung verbundenen Kosten.
LG Lübeck v. 19.12.2024, 7 T 324/23
Der durch die Betreuungsrechtsreform 2023 eingefügte § 319 Abs. 2 S. 2 FamFG erfordert, dass ein hinzugezogener Verfahrenspfleger in der Regel an der persönlichen Anhörung teilnehmen muss. Nicht mehr ausreichend ist, dass das Betreuungsgericht dem Verfahrenspfleger lediglich eine Möglichkeit zur Teilnahme verschafft.
OLG Saarbrücken v. 3.12.2024, 6 UF 64/24
Vom Kind miterlebte häusliche Gewalt eines seiner Elternteile gegen seinen anderen ist bei der Entscheidung über das Umgangsrecht jenes Elternteils mit dem Kind - zumal mit Blick auf die sog. Istanbul-Konvention - zu berücksichtigen. Der zweitinstanzlichen Verlängerung eines im ersten Rechtszug erkannten Umgangsausschlusses steht das Verschlechterungsverbot nicht entgegen.
BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Den Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung der angefochtenen Entscheidung erbringt der Rechtsmittelführer durch die Übermittlung des vom Ausgangsgericht mit der Zustellung als strukturierter Datensatz zur Verfügung gestellten bzw. angeforderten elektronischen Empfangsbekenntnisses. Ist die Gerichtsakte bei Eingang des Empfangsbekenntnisses bereits für die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens an das Gericht des höheren Rechtszuges abgegeben, liegt es in der Organisationsverantwortung der Gerichte, für eine Zuordnung des elektronischen Empfangsbekenntnisses zu dem zugestellten Dokument zu sorgen.
BVerfG v. 20.11.2024 - 1 BvR 1404/24
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines für ein Kleinkind bestellten Verfahrensbeistandes nicht zur Entscheidung angenommen, mit der dieser sich dagegen gewandt hatte, dass den Eltern das Sorgerecht wieder übertragen worden ist, obwohl der Verdacht im Raum stand, ein Elternteil oder beide Elternteile hätten das im Vorfallszeitraum rund vier Wochen alte Kind heftig geschüttelt. Das im Sorgerechtsverfahren als Beschwerdegericht zuständige OLG hatte den zeitweiligen Entzug des Sorgerechts nicht aufrechterhalten, den Eltern aber Auflagen - insbesondere den Aufenthalt in einer Eltern-Kind-Einrichtung - erteilt, um der Gefahr zukünftiger Schädigungen des Kindes durch seine Eltern zu begegnen.
OVG Münster v. 27.11.2024, 12 A 1627/22
Besuchen Halbgeschwister, die mit dem gemeinsamen Elternteil zusammenleben, gleichzeitig im Stadtgebiet Kindertageseinrichtungen, sind bei der Festsetzung von Elternbeiträgen hierfür satzungsrechtliche Geschwisterermäßigungen oder -befreiungen zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Halbgeschwister neben dem gemeinsamen Elternteil auch mit dem anderen Elternteil des einen Kindes in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
OLG Zweibrücken v. 14.8.2024 - 8 W 102/23
Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, hingegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben.
OLG München v. 3.12.2024 - 33 W 1034/24 e
Das notarielle Nachlassverzeichnis ist eine Tatsachenbescheinigung des Notars über seine Ermittlungen und Wahrnehmungen. Sie wird durch Errichtung einer öffentlichen Zeugnisurkunde über die vom Notar festgestellten Tatsachen errichtet; eine Verlesung findet nicht statt. Der Pflichtteilsberechtigte hat an einer Anwesenheit bei diesem Vorgang grundsätzlich kein Interesse. Das Zuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei der Aufnahme des amtlichen Verzeichnisses durch einen Notar besteht nicht bei einzelnen notariellen Ermittlungshandlungen. Der Pflichtteilsberechtigte hat grundsätzlich keinen Anspruch, die vom Notar im Rahmen der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses auszuwertenden Unterlagen einzusehen.
BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 576/23
Hat der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflichtet, das Arbeitsergebnis vor Versendung über das beA sorgfältig auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das für die Entgegennahme der Rechtsmittelschrift zuständige Gericht richtig bezeichnet ist. Reicht ein Beteiligter eine Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht ein, so entspricht es regelmäßig dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung des Schriftsatzes an das zuständige Gericht am darauffolgenden Werktag umsetzt (im Anschluss an BGH v. 20.4.2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614). Geht ein fristgebundener Schriftsatz erst einen (Werk-)Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten daher regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung des Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Gericht geführt hat.
BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 6/24
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden können.
OLG Rostock v. 29.11.2024 - 10 UF 112/24
Eine Beschwerde, die mit Blick auf § 57 Satz 1 FamFG unzulässig ist, weil zwar ein Termin stattgefunden hat, hierbei aber nicht alle (Muss-)Beteiligten einbezogen waren, weshalb im Ergebnis keine mündliche Erörterung i.S.d. § 57 Satz 2 Nr. 1 FamFG stattgefunden hat, kann in einen Antrag nach § 54 Abs. 2 FamFG umgedeutet und das Verfahren auf dieser Grundlage durch das Beschwerdegericht dem Amtsgericht - gerichtskostenneutral - zurückgegeben werden. Auch diejenigen Beteiligten, die den Termin wahrgenommen haben und dort persönlich angehört worden sind (hier: die Kindesmutter), sind auf den Weg des § 54 Abs. 2 FamFG verwiesen, wenn und weil andere Beteiligte (im konkreten Fall der Kindesvater) den Termin nicht wahrgenommen haben und zu ihm auch nicht (ordnungsgemäß) geladen worden sind.
Die von dem OLG Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2025 aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst worden, womit aber keine inhaltlichen Änderungen verbunden sind.
OLG Nürnberg v. 19.9.2024, 9 WF 753/24
Ein Neubeginn der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft durch das Kind gem. § 1600b Abs. 6 BGB setzt die Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung der Vaterschaftszuordnung voraus. Diese liegt jedenfalls bei Volljährigkeit des Kindes nicht per se beim Tod des Scheinvaters vor. Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen. Solche sind nicht deswegen zu bejahen, weil das Kind durch behördliche Anordnung zur Zahlung der Beerdigungskosten des Scheinvaters herangezogen wird.
BGH v. 9.10.2024 - XII ZB 253/24
In Verfahren, die die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes betreffen, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist das nach § 321 Abs. 1 FamFG eingeholte Sachverständigengutachten mit seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 167 Abs. 3 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern. Von der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens kann in diesen Verfahren unter den Voraussetzungen des § 164 Satz 2 FamFG abgesehen werden. Dem Kind ist dann jedoch der Inhalt des Gutachtens entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand durch den Verfahrensbeistand mitzuteilen (im Anschluss an BGH v. 18.7.2012 - XII ZB 661/11, FamRZ 2012, 1556).
BGH v. 25.9.2024 - XII ZB 110/23
Die Vergütung des Verfahrensbeistands ist in § 158 c Abs. 1 FamFG abschließend dergestalt geregelt, dass seine Tätigkeit einschließlich sämtlicher Aufwendungen durch die vorgesehenen Fallpauschalen vollständig abgegolten wird; das gilt auch hinsichtlich seiner Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Dolmetschers zur Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten (Fortführung von BGH v. 9.10.2013 - XII ZB 667/12, FamRZ 2013, 1967). Die Aufwendungen für einen vom Verfahrensbeistand in Anspruch genommenen Dolmetscher sind mangels gesetzlicher Grundlage auch dann keine Kosten des gerichtlichen Verfahrens, wenn das Gericht dem Verfahrensbeistand die Hinzuziehung des Dolmetschers gestattet hat.
BGH v. 25.9.2024 - XII ZB 244/22
Wenn Eheschließungserklärungen in Deutschland abgegeben werden, muss die nach inländischem Recht vorgeschriebene Form eingehalten werden. Danach müssen die Erklärungen der Eheschließenden vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden. Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA geschlossenen Ehe ist somit unwirksam.
OLG Bamberg v. 20.11.2024 - 2 WF 121/24 e
Im Einzelfall können nicht nur hinsichtlich des wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des Kindes angeklagten sorgeberechtigten Elternteils, sondern auch bezüglich des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils wegen erheblichen Interessengegensatzes die Voraussetzungen des § 1789 Abs. 2 S. 4 BGB gegeben sein.
BGH v. 25.9.2024 - XII ZB 508/23
Eine vom Auskunftspflichtigen (hier: Rechtsanwalt und Notar) erstellte Liste, in der zu einem Stichtag noch offene Forderungen ausgewiesen sind, ist Bestandteil der Auskunftsverpflichtung nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB und kein Beleg i.S.v. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB. Auch wenn ein Notariat als solches nicht veräußerbar ist, stellen die diesem innewohnenden Gegenstände - wie bei einer Kanzlei oder einer Handelsvertretung - Vermögenswerte dar, die selbständig verwertbar sind. Es besteht kein Grund, ein Notariat insoweit anders zu behandeln als etwa eine freiberufliche Praxis.
OLG Hamm v. 24.9.2024 - 13 WF 105/24
Zwar adressiert derjenige, der eine Nachricht in einer WhatsApp-Gruppe schreibt, hiermit aktiv die jeweiligen Mitglieder der Gruppe. Insofern ist diese Situation anders zu bewerten als das Verbreiten von Botschaften über den eigenen WhatsApp-Status. Gleichwohl kann nicht in jedem Fall das Verschicken einer Nachricht an eine WhatsApp-Gruppe als verbotene Kontaktaufnahme zu einem bestimmten Gruppenmitglied iSv § 1 S. 3 Nr. 4 GewSchG angesehen werden.
BGH v. 18.9.2024 - XII ZB 25/24
Grundsätzlich handelt es sich bei anfechtungsrechtlichen Streitigkeiten nach §§ 129 ff. InsO nicht um Familiensachen iSv § 266 FamFG. Anders kann es sich aber bei der Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz) verhalten. Bei derartigen Streitigkeiten können sich Angehörige des in § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG genannten Personenkreises als Anfechtender und Anfechtungsgegner gegenüberstehen. Ist dies der Fall, kann der Streitigkeit nicht allein wegen ihres anfechtungsrechtlichen Hintergrundes der erforderliche Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe abgesprochen werden.
OLG Hamm v. 4.7.2024 - 4 UF 35/24
Dem Unterhaltsschuldner kann die Aufgabe einer selbstständigen Existenz zugunsten einer besser bezahlten abhängigen Beschäftigung zumutbar sein. Etwas Anderes kann gelten, wenn gerade die Selbstständigkeit eine auf die Bedürfnisse der Kinder erforderliche Flexibilität bei den Arbeitszeiten bietet, die eine abhängige Beschäftigung nicht gewährleistet. Welche Kosten nach der Trennung für eine Krankenversicherung angemessen sind, richtet sich insbesondere auch danach, wie die Kinder zu Zeiten der intakten Ehe versichert waren.