Aktuelles
BGH v. 25.9.2024 - XII ZB 508/23
Eine vom Auskunftspflichtigen (hier: Rechtsanwalt und Notar) erstellte Liste, in der zu einem Stichtag noch offene Forderungen ausgewiesen sind, ist Bestandteil der Auskunftsverpflichtung nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB und kein Beleg i.S.v. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB. Auch wenn ein Notariat als solches nicht veräußerbar ist, stellen die diesem innewohnenden Gegenstände - wie bei einer Kanzlei oder einer Handelsvertretung - Vermögenswerte dar, die selbständig verwertbar sind. Es besteht kein Grund, ein Notariat insoweit anders zu behandeln als etwa eine freiberufliche Praxis.
OLG Hamm v. 24.9.2024 - 13 WF 105/24
Zwar adressiert derjenige, der eine Nachricht in einer WhatsApp-Gruppe schreibt, hiermit aktiv die jeweiligen Mitglieder der Gruppe. Insofern ist diese Situation anders zu bewerten als das Verbreiten von Botschaften über den eigenen WhatsApp-Status. Gleichwohl kann nicht in jedem Fall das Verschicken einer Nachricht an eine WhatsApp-Gruppe als verbotene Kontaktaufnahme zu einem bestimmten Gruppenmitglied iSv § 1 S. 3 Nr. 4 GewSchG angesehen werden.
BGH v. 18.9.2024 - XII ZB 25/24
Grundsätzlich handelt es sich bei anfechtungsrechtlichen Streitigkeiten nach §§ 129 ff. InsO nicht um Familiensachen iSv § 266 FamFG. Anders kann es sich aber bei der Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz) verhalten. Bei derartigen Streitigkeiten können sich Angehörige des in § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG genannten Personenkreises als Anfechtender und Anfechtungsgegner gegenüberstehen. Ist dies der Fall, kann der Streitigkeit nicht allein wegen ihres anfechtungsrechtlichen Hintergrundes der erforderliche Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe abgesprochen werden.
OLG Hamm v. 4.7.2024 - 4 UF 35/24
Dem Unterhaltsschuldner kann die Aufgabe einer selbstständigen Existenz zugunsten einer besser bezahlten abhängigen Beschäftigung zumutbar sein. Etwas Anderes kann gelten, wenn gerade die Selbstständigkeit eine auf die Bedürfnisse der Kinder erforderliche Flexibilität bei den Arbeitszeiten bietet, die eine abhängige Beschäftigung nicht gewährleistet. Welche Kosten nach der Trennung für eine Krankenversicherung angemessen sind, richtet sich insbesondere auch danach, wie die Kinder zu Zeiten der intakten Ehe versichert waren.
OLG Hamm v. 19.8.2024 - 4 WF 138/24
Einem minderjährigen Kind kann gegenüber dem Elternteil in analoger Anwendung von § 1360a Abs. 4 BGB als Teil der gesetzlichen Unterhaltspflicht ein Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses zustehen. Auf einen solchen Anspruch kann der Unterhaltsberechtigte verwiesen werden, wenn der Beteiligte den Anspruch alsbald realisieren kann. Auf einen unsicheren Prozess um den Vorschuss darf der Hilfsbedürftige nicht verwiesen werden.
LG Lübeck v. 24.10.2024 - 7 T 475/24
Das LG Lübeck hat sich vorliegend mit der Beschwerdebefugnis eines Kontobevollmächtigten bei Anfechtung eines Suspendierungsbeschlusses nach § 1820 Abs. 4 BGB befasst und zu der Frage Stellung genommen, ob eine Kontovollmacht den Regelungen in § 1820 BGB unterfällt.
OLG Frankfurt a.M. v. 11.10.2024 - 6 UF 181/24
Ob § 117 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 FamFG im vereinfachten Unterhaltsverfahren anzuwenden ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur streitig. Der Senat folgt der Gegenansicht. Auch wenn die erstinstanzliche Entscheidung gem. § 116 Abs. 3 Satz 3 FamFG für sofort wirksam erklärt werden soll, bleibt es dabei, dass das die in § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG gewährte Frist für die Begründung der Beschwerde von zwei Monaten, gegebenenfalls ergänzt um eine Erwiderungsfrist, mit der durch die §§ 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 252 Abs. 5 FamFG erzielten beschleunigten Durchführung des vereinfachten Unterhaltsverfahrens nicht in Einklang zu bringen ist.
OLG Hamburg v. 8.10.2024 - 12 WF 87/24
Die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Verpflichtung des Antragsgegners die Antragstellerin nicht zu beleidigen innerhalb des Gewaltschutz-verfahrens rechtswidrig angeordnet wurde. Für eine Kontaktaufnahme reicht es nicht aus, Inhalte in das eigene Profil bei WhatsApp in die Statusmeldung einzustellen. Vielmehr ist eine aktive Kontaktaufnahme erforderlich, um den Tatbestand der Verbindungsaufnahme zu erfüllen.
OLG Karlsruhe v. 22.10.2024, 14 U 194/23
Der (unentgeltliche) Entwurf einer Trennungsfolgenvereinbarung durch einen Steuerberater für zwei Eheleute kann als selbständige Erbringung einer außergerichtlichen Rechtsdienstleistung eine unlautere Handlung i.S.d. §§ 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 3 RDG darstellen, zu deren Unterlassung er verpflichtet ist. Er verstößt jedenfalls dann gegen § 4 Satz 1 RDG, wenn widerstreitende Interessen der Eheleute während der Entwurfsphase offen zu Tage treten.
BGH v. 14.8.2024 - XII ZB 386/23
Beschwerdeanträge genügen den gesetzlichen Anforderungen, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Beschwerdeführers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erhellen, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die erstinstanzliche Entscheidung angefochten werden soll. Eine Schlüssigkeit der gegebenen Begründung ist dagegen nicht erforderlich.
OLG Hamm v. 19.8.2024 - 4 WF 132/24
Dem Vergleich kommt keine verfahrensbeendende Wirkung zu, wenn er nicht nach Maßgabe von § 156 Abs. 2 FamFG familiengerichtlich gebilligt worden ist. Die familiengerichtliche Billigung ist eine Endentscheidung i.S.d. § 38 Abs. 1 FamFG, die entsprechend in Beschlussform zu ergehen hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen ist.
OLG Rostock v. 27.9.2024 - 10 UF 50/24
Eine Zurückverweisung auf der Grundlage des § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG setzt keinen Antrag voraus und kommt auch dann in Betracht, wenn das Familiengericht in einer Sorgerechtssache, bei der durch den antragstellenden Vater die Einrichtung gemeinsamer elterlicher Sorge erstrebt wird, zwar formal im sog. Normalverfahren entschieden, dort aber inhaltlich unter – unzutreffendem – Verweis auf § 1626a Abs. 2 BGB keine bzw. nur eine eingeschränkte Kindeswohlprüfung vorgenommen hat.
FG Münster v. 18.9.2024 - 1 K 494/18 E
Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt.
OLG Karlsruhe v. 8.10.2024, 18 UF 131/24
Zwischen Grundrentenentgeltpunkten und übrigen Entgeltpunkten besteht auch nach der zum 1.7.2024 in Kraft getretenen Neuregelung des § 120f SGB VI weiterhin keine Gleichartigkeit i.S.v. § 18 Abs. 1 VersAusglG. Der Entfall des bisherigen § 120f Abs. 2 Nr. 3 SGB VI beruht auf einem gesetzgeberischen Versehen.
OLG Hamm v. 13.6.2024 - 10 W 3/23
Muss das Krankenhaus die Behandlungsakte herausgeben, wenn ein potentieller Erbe die Wirksamkeit eines während des Krankenhausaufenthaltes erstellten Testaments anzweifelt? Im konkreten Fall bejahte das OLG Hamm dies, da sich die Wirksamkeit nicht anders überprüfen lasse. Die ärztliche Schweigepflicht werde hier nicht verletzt. Von einem entgegen stehenden mutmaßlichen Willen des Erblassers könne nicht ausgegangen werden, da die Aufklärung von Zweifeln an der Testierfähigkeit im wohlverstandenen Interesse des Erblassers liege, so das Gericht.
BGH v. 31.7.2024 - XII ZB 147/24
Bloße Erklärungen der Kindesmutter und deren Ehefrau, der diesen bekannte private Samenspender sei mit der Adoption einverstanden und lege keinen Wert auf eine Beteiligung am Adoptionsverfahren, sowie von diesen vorgelegte, nicht auf ihre Authentizität überprüfbare Textnachrichten entsprechenden Inhalts entbinden das Tatgericht nicht ohne Weiteres von der Benachrichtigung des Samenspenders von dem Adoptionsverfahren.
BVerfG v. 5.9.2024 - 2 BvL 3/17
Das BVerfG hat vorliegend die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 EStG in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen FG betraf die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.
EuGH v. 4.10.2024 - C-4/23
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erlangte Änderung des Vornamens und Geschlechts anzuerkennen, verstößt gegen die Rechte der Unionsbürger.
BGH v. 4.9.2024 - IV ZB 37/23
Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., § 1643 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. kommt für den Fall, dass ein als gewillkürter Erbe berufener Elternteil für sich im eigenen Namen und als vertretungsberechtigter Elternteil für das als Ersatzerbe eingesetzte Kind die gewillkürte Erbschaft bei werthaltigem Nachlass ausschlägt, um die gesetzliche Erbfolge zu ermöglichen und das gesetzliche Erbe für sich anzunehmen (sog. lenkende Ausschlagung), nicht in Betracht.
OLG Frankfurt a.M. v. 10.9.2024 - 6 UF 144/24
Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung. Das OLG Frankfurt a.M. hat im konkreten Fall die Beschwerde des Vaters gegen die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zurückgewiesen.
OLG Rostock v. 1.8.2024 - 10 UF 74/24
Dem Beschwerdegericht kommt im Rahmen des § 64 Abs. 3 FamFG sowohl ein Auswahl- als auch bereits ein Entschließungsermessen zu.
BGH v. 31.7.2024 - XII ZB 573/23
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen
Das BMJ hat hierzu am 16.9.2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Mehrere Berufsgruppen sollen danach künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuer und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden.
BGH v. 10.7.2024 - XII ZR 63/23
Auch der Meistbegünstigungsgrundsatz kann eine Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht begründen. Der Meistbegünstigungsgrundsatz vermag keine Erweiterung des gesetzlichen Rechtsmittelzuges zu rechtfertigen. Das der tatsächlichen (inkorrekten) Entscheidungsform entsprechende Rechtsmittel ist folglich nur dann statthaft, wenn gegen eine formell richtige Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21.2.2024 - XII ZR 41/22).
BGH v. 3.7.2024 - XII ZB 506/22
Ein Anrecht, das nicht in die Ausgangsentscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen war, bleibt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG grundsätzlich auch dann außer Betracht, wenn es zum Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung noch nicht existent war und erst später durch eine Rechtsänderung entstanden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1.3.2023 - XII ZB 444/22, FamRZ 2023, 764). Ein erst nach der Ausgangsentscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich entstandenes Anrecht stellt regelmäßig ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht i.S.d. § 20 Abs. 1 VersAusglG dar und steht daher einem Wertausgleich nach der Scheidung gem. §§ 20 ff. VersAusglG offen.
OLG Frankfurt a.M. v. 24.7.2024 - 21 W 146/23
Auch wenn ein Erbe nicht alle zumutbaren und möglichen Erkenntnisquellen über die Zusammensetzung eines Nachlasses genutzt hat und sein Erbe wegen - fälschlich - angenommener Überschuldung ausschlägt, kann er diese Ausschlagung später anfechten. Ein Erbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vor einer Ausschlagung über die Zusammensetzung des Nachlasses zu informieren. Trifft er allerdings seine Entscheidung allein auf der Basis von Spekulationen, kann er bei einer Fehlvorstellung die Ausschlagung mangels Irrtums über Tatsachen nicht anfechten.
BSG v. 28.8.2024 - B 1 KR 28/23 R
Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben.
LG Frankenthal v. 18.7.2024 - 8 O 97/24
Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führt automatisch zur sog. Testierunfähigkeit. Entscheidend ist insoweit, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden.
BVerfG v. 13.7.2024 - 1 BvR 1929/23
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Erbprätendenten nicht zur Entscheidung angenommen, mit der dieser sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens gewandt hatte. Die Verfassungsbeschwerde wahrt nicht den Grundsatz der Subsidiarität.
BGH v. 19.6.2024 - XII ZB 456/23
Wird ein nicht durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geschütztes Altersvorsorgekapital nach Kündigung des Vertrages während der Ehezeit auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen, handelt es sich versorgungsausgleichsrechtlich regelmäßig nicht um ein einheitliches Anrecht, das nur hinsichtlich des ehezeitlich gebildeten Kapitals auszugleichen wäre.
OLG Frankfurt a.M. v. 1.8.2024 - 6 UF 117/24
Für die Beantwortung der Frage, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuzuweisen ist, ist allein das Kindeswohl entscheidend. Bei der nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB vorzunehmenden positiven Kindeswohlprüfung sind vornehmlich die Kriterien der Erziehungsfähigkeit der Eltern, die Bindungen und Beziehungen des Kindes, die Kontinuität und Stabilität der kindlichen Lebensbedingungen und der Kindeswille zu berücksichtigen. Dabei stehen die genannten Kriterien nicht kumulativ nebeneinander.
OLG Bamberg v. 7.8.2024 - 7 UF 80/24 e
Das Gebot, dass ein zum Umgang berechtigter Vater während des Umgangs in Gegenwart der Kinder nicht in seiner Wohnung rauchen darf, kann nicht auf § 1684 Abs. 2 oder 3 BGB gestützt werden. Als milderes Mittel gegenüber der Einschränkung oder des Ausschlusses des Umgangs kann ein derartiges Gebot nach § 1684 Abs. 4 Satz 2 erfolgen, wenn andernfalls das Wohl der Kinder konkret gefährdet wäre. Allein die Feststellung, dass das sog. Passiv-Rauchen grundsätzlich gesundheitsschädigend ist, reicht insoweit allerdings nicht aus.
BGH v. 24.7.2024 - IV ZB 8/23
Bei einem teilmittellosen Nachlass sind die Gerichtskosten des Nachlasspflegschaftsverfahrens (Nr. 12311 f. KV GNotKG) und die Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers (§ 1888 Abs. 2 Satz 2 BGB) nicht gleichrangig nach dem Verhältnis ihrer Beträge aus dem Nachlass zu befriedigen. Vielmehr kommt der Vergütung des Nachlasspflegers der Vorrang zu.
BGH v. 17.7.2024 - XII ZB 421/23
Die Verletzung von Verfahrensvorschriften begründet nur dann eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG, wenn der Rechtsmittelführer durch die verfahrenswidrig ergangene Entscheidung gleichzeitig in materiellen Rechten betroffen ist und es bei einer korrekten Verfahrensgestaltung auch in materiell-rechtlicher Hinsicht zu einer günstigeren Entscheidung für den Rechtsmittelführer hätte kommen können. Ein Beschwerdeführer, der sich mit seinem Rechtsmittel gegen die ohne seine Zustimmung ausgesprochene Scheidung seiner Ehe wendet, ist beschwerdeberechtigt i.S.v. § 59 Abs. 1 FamFG. Für den notwendigen Inhalt der nach § 117 Abs. 1 FamFG erforderlichen Beschwerdebegründung können im Wesentlichen die Anforderungen herangezogen werden, die für eine Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO gelten.
AG Sigmaringen v. 29.7.2024, 2 F 189/24 eA
Die Ehewohnung ist nach § 1361b Abs. 1 BGB in der Regel dem Ehegatten zuzuweisen, der das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder (hauptsächlich) betreut. Zur Ehewohnung i.S.d. § 1361b BGB gehören auch Garage, Vorplatz und Garten.
OLG Frankfurt a.M. v. 27.6.2024 - 7 WF 74/23
Bis Ende 2022 sollte die Bestallung eines Vormundes mittels Handschlags bei persönlicher Anwesenheit des Vormundes erfolgen (§ 1789 S. 2 BGB). Das OLG Frankfurt a.M. hat beschlossen, dass eine Bestallung auch ohne Handschlag und Anwesenheit telefonisch wirksam sein kann, wenn sie im Übrigen ordnungsgemäß erfolgte und nachvollziehbare Gründe im Hinblick auf die Pandemielage für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall vorlagen.
BGH v. 3.7.2024 - XII ZB 538/23
Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam.
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 1.7.2024 erhöht.
BGH v. 12.6.2024 - XII ZR 92/22
Der nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotene Hinweis auf die beabsichtigte Beschlusszurückweisung der Berufung kann im Hinblick auf den Anspruch des Berufungsklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensordnungsgemäß erst nach dem Vorliegen der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel erteilt werden. Der Grundstückseigentümer, der den verstorbenen Nießbraucher nicht als Alleinerbe beerbt hat, ist in Ansehung der von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietverträge nicht schon deshalb nach Treu und Glauben an der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts gem. § 1056 Abs. 2 BGB gehindert, weil ihm das dienende Grundstück von dem Nießbraucher mit dem Motiv der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist.
OVG Münster v. 16.7.2024 - 13 B 1281/23
Der Eilantrag von Eltern einer Grundschülerin aus Schieder-Schwalenberg gegen die zwangsgeldbewehrte Verpflichtung, einen Nachweis darüber vorzulegen, dass für ihr Kind ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht, hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.
BGH v. 5.6.2024 - XII ZB 493/22
Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können. Urteilsersetzende Beschlüsse in Ehe- und Familienstreitsachen sind gem. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 311 Abs. 2 ZPO zu verkünden. Der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden.
OLG Rostock v. 24.7.2024 - 10 UF 24/24
Der Entschluss die radiale Begrenzung aufzuheben folgte daraus, dass das AG insofern über eine bloße „Regelung“ i.S.d. § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB hinaus eine „Beschränkung“ i.S.d. § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB angeordnet hatte, die sich – weil zeitlich unbeschränkt wirkend – an dem strengen Maßstab des § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB messen lassen musste, der im Ergebnis der ergänzenden Befragung des Sachverständigen durch den Senat unzweifelhaft nicht erfüllt war.
OLG Rostock v. 11.7.2024 - 10 UF 2/24
Das OLG Rostock hat sich vorliegend mit der Beschwerde eines Versorgungsträgers (hier: VBL) gegen den Ausgleich eines geringwertigen Anrechts befasst.
OLG Schleswig-Holstein v. 4.7.2024 - 2 Wx 11/24
Die hier vorliegende Fallkonstellation, dass ein mit der Mutter des Kindes verheirateter Frau-Mann Transsexueller beantragt, als Vater eines Kindes gem. § 1592 Nr.1 BGB eingetragen zu werden, hatte der Gesetzgeber zum Entstehungszeitpunkt des § 11 TSG nicht vor Augen. Als gesetzliche Voraussetzung für die Änderung des Geschlechts galt damals gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG (außer Kraft seit dem 22.7.2009), dass eine transsexuelle Person nicht verheiratet sein durfte.
OLG Karlsruhe v. 16.7.2024 - 5 UF 33/24
Bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt im paritätischen Wechselmodell bei verheirateten Eltern ist, sofern man in § 1629 Abs. 3 BGB nicht auf das Tatbestandsmerkmal der Obhut ohnehin verzichtet, die Vorschrift des § 1629 Abs. 3 BGB analog anzuwenden. Die Entscheidung, welcher Elternteil in Anspruch genommen wird und welcher nicht, wird so insbesondere nicht dem Gutdünken eines Ergänzungspflegers überlassen, sondern kann unmittelbar gerichtlich geklärt werden, wegen der Möglichkeit eines Widerantrags sogar im selben Verfahren.
FG Münster v. 18.6.2024 - 2 V 693/24 Kfz u.a.
In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat der 2. Senat des FG Münster mit Beschlüssen vom 18.6.2024 (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz) entschieden, dass das Hauptzollamt potentielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
OLG Hamm v. 12.3.2024 - 7 UF 153/23
Haben die geschiedenen Ehegatten einander wieder geheiratet, kann der Anspruch auf Familienunterhalt zu einer Anpassung nach § 33 VersAusglG führen. Voraussetzung ist, dass ohne die Kürzung der Versorgung der Beitrag des Ausgleichspflichtigen zum Familienunterhalt höher wäre als der des Berechtigten.
BGH v. 17.4.2024 - XII ZB 454/23
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17.5.2023 - XII ZB 533/22, FamRZ 2023, 1381). Der BGH hat sich vorliegend zudem mit der Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen befasst.
OLG Hamm v. 12.3.2024 - 4 WF 15/24
Die elterliche Sorge ist nicht nur ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht der Kindeseltern, sondern auch eine ihnen vom Gesetz auferlegte Verpflichtung zum Wohle des Kindes. Deshalb ist auch eine Aufhebung dieser elterlichen Sorge nur unter engen Voraussetzungen möglich. Allein gewisse Schwierigkeiten, den Kindesvater zu erreichen, begründen noch keine hinreichende Erfolgsaussicht i.S.v. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO für einen Antrag nach § 1671 BGB.
KG Berlin v. 27.3.2024 - 9 W 59/22
Eine Kostenhaftung des unerkannt Geschäftsunfähigen gegenüber einem Notar scheidet in entsprechender Anwendung der Schutzvorschriften der §§ 104 ff. BGB auch dann aus, wenn der Notar zu seinem Tätigwerden gemäß § 15 BNotO verpflichtet ist.